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aws Investitionsprämie - die Richtlinie ist da!
Bei der Investitionsprämie handelt es sich um einen steuerfreien, nicht rückzahlbaren Zuschuss für unternehmerische Investitionen. Es stehen eine Milliarde Euro für die Investitionsprämie zur Verfügung, wir raten daher zu einer frühen Einreichung. Einreichen können Sie diese Förderung ab dem 1. September 2020 bis 28. Februar 2021. Die Abwicklung erfolgt über die aws.
Wer wird gefördert:
- Unternehmen aller Branchen, die einen Sitz und/oder eine Betriebstätte in Österreich verfügen und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden.
Was wird gefördert:
- Materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen, die zwischen dem 01. September 2020 und 28.Februar 2021 bei der aws beantragt werden und spätestens bis zum 28. Februar 2022 in Betrieb genommen und bezahlt werden. Bei einem Investitionsvolumen von über zwanzig Millionen Euro hat die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen bis längstens 28. Februar 2024 erfolgen.
- Auch gebrauchte Anlagen und Investitionen in GWG sind förderbar.
- Im Zusammenhang mit der Investition müssen zwischen dem 01. August 2020 und dem 31. Mai 2021 erste Maßnahmen gesetzt werden. Erste Maßnahmen sind: Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen.
Wie wird gefördert:
- Sieben Prozent der förderfähigen Investitionen
- Verdoppelung der Prämie auf 14 Prozent bei Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit
- Untergrenze: 5.000 Euro ohne USt. (Bei dieser Untergrenze handelt es sich um die Summe aller Investitionen pro Förderungsantrag, es können somit kleinere Investitionen z. B. auch geringwertige Wirtschaftsgüter zu einem Antrag zusammengerechnet werden. Der Förderungsantrag muss sich zumindest auf einen zusammengerechneten Gesamtbetrag von 5.000 Euro belaufen.)
- Obergrenze: 50 Mio. Euro ohne USt. (d.h. wenn die Investitionen größer sind, wird maximal ein Betrag von 50 Mio. Euro ohne USt. als Berechnungsgrundlage herangezogen).
Was wird NICHT gefördert:
- Klimaschädliche Investitionen
- Investitionen, bei denen vor dem 01. August 2020 oder nach dem 31. Mai 2021 erste Maßnahmen gesetzt wurden.
- Aktivierte Eigenleistungen
- Grundstücke
- Der Erwerb von Gebäuden, Gebäudeanteilen außer vom Bauträger
- Der Bau und Ausbau von Wohngebäuden, wenn diese zum Verkauf oder zur Vermietung an Private gedacht sind.
- Unternehmensübernahmen und der Erwerb von Beteiligungen, sonstigen Geschäftsanteilen oder Firmenwerten.
- Finanzanlagen
- Unternehmensübernahmen
- Umsatzsteuer (außer es besteht keine Vorsteuerabzugsberechtigung).
Einreichen können Sie Ihre Investitionen über den aws Fördermanager. Weitere Informationen zur Investitionsprämie erhalten Sie hier.
Für Fragen zur Investitionsprämie stehen Ihnen auch unsere Förderexpert/innen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!
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