Schutzrechte
Technische Innovationen, Marken und Design sowie geistiges Eigentum (IP) können vor der Konkurrenz geschützt werden: durch Patente und Gebrauchsmuster (Technologie), Geschmacksmuster (Design) oder das Urheberrecht (geistiges Eigentum). Damit Unternehmen besser beurteilen können, welche Schutzstrategie - vom Patent bis zum Dienstvertrag - die beste für ihre Entwicklungen ist, bieten wir Ihnen als Erstanlaufstelle zu allen Fragen rund um Schutzrechte unterschiedliche Services an: Neben Erstauskünften zu den oben erwähnten Schutzrechtsarten bieten wir Ihnen in regelmäßigen Abständen auch Patent- bzw. Marken-, Design- und Urheberrechtssprechtage an (die nächsten Termine finden Sie im Veranstaltungskalender).
Weiters zeigen wir Ihnen, welche Förderungen es in diesem Bereich gibt und unterstützen Sie bei der Einreichung. Als Beispiel können hier der Patentscheck (ein gemeinsames Förderangebot der FFG und des Österreichischen Patentamts) oder die Angebote im Innovationsschutz durch die austria wirtschaftsservice (aws) genannt werden.
Ihre Beraterin oder Ihr Berater steht Ihnen für eine detailliertere Abklärung einer Förderung bzw. für eine Überprüfung bestehender Schutzstrategien zur Seite.
Hier finden Sie Antworten auf oft gestellte Fragen zu Schutzrechten.